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Umzüge & Transporte

in Darmstadt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

Black-Wolf Transporte & Umzüge GmbH
Heidelberger Landstraße 246
64297 Darmstadt

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über die Durchführung von Umzügen, Möbeltransporten, Entrümpelungen, Lagerungen sowie weiteren vereinbarten Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Privatumzüge

  • Firmen- und Behördenumzüge

  • nationale und internationale Umzüge

  • Möbeltransporte

  • Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen

  • Verpackungsarbeiten

  • Möbelmontage und Demontage

  • Bereitstellung von Verpackungsmaterial

  • Zwischenlagerung von Umzugsgut

  • weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.


3. Angebot und Vertragsabschluss
  1. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über ein Onlineformular bestätigt.

  3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

  4. Grundlage des Angebotes sind die Angaben des Auftraggebers zum Umfang des Umzugsgutes.


4. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

  2. Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dazu zählen insbesondere:

  • zusätzliche Tragewege

  • zusätzliche Etagen ohne Aufzug

  • Wartezeiten

  • zusätzliche Montagearbeiten

  • zusätzliche Verpackungsarbeiten

  1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • vollständige und richtige Angaben über Art und Umfang des Umzugsgutes zu machen

  • den Zugang zu den Räumlichkeiten sicherzustellen

  • notwendige Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) rechtzeitig zu beantragen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wird

  • sicherzustellen, dass alle Gegenstände transportfähig sind

  • empfindliche Gegenstände gesondert zu kennzeichnen

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unrichtige Angaben entstehen.


6. Halteverbotszonen und Zufahrt

Ist für die Durchführung des Umzugs eine Halteverbotszone erforderlich, muss diese rechtzeitig eingerichtet werden.

Sofern der Auftragnehmer mit der Organisation beauftragt wird, erfolgt dies auf Kosten des Auftraggebers.

Entstehen Mehrkosten durch fehlende Parkmöglichkeiten oder längere Tragewege, können diese zusätzlich berechnet werden.


7. Verpackung des Umzugsgutes
  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber für das fachgerechte Verpacken des Umzugsgutes verantwortlich.

  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Gegenständen, die durch unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber entstehen.

  3. Werden Verpackungsleistungen durch den Auftragnehmer übernommen, erfolgt dies gegen gesonderte Vergütung.


8. Besondere Gegenstände und Ausschluss vom Transport

Der Auftragnehmer transportiert grundsätzlich keine folgenden Gegenstände, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde:

  • Bargeld

  • Schmuck

  • Edelmetalle

  • Wertpapiere

  • Urkunden und Dokumente

  • Datenträger mit sensiblen Daten

  • Kunstwerke von hohem Wert

  • lebende Tiere

  • Pflanzen mit besonderem Wert

  • gefährliche Stoffe oder Gefahrgut

Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche Gegenstände selbst zu transportieren oder vorher anzugeben.


9. Möbelmontage und Installationsarbeiten

Montage- und Demontagearbeiten werden nur durchgeführt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Anschluss oder die Trennung von:

  • Elektrogeräten

  • Gasgeräten

  • Wasseranschlüssen

erfolgt nur durch entsprechend qualifiziertes Personal und nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Schäden durch unsachgemäße Vorarbeiten des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.


10. Zwischenlagerung

Wird Umzugsgut zwischengelagert, gelten zusätzlich die Regelungen des Lagerrechts.

Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig.


11. Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen.

Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.


12. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Umzugsverträge.

Die Haftung ist grundsätzlich begrenzt auf:

620 € je Kubikmeter Ladevolumen (§451e HGB).

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • höhere Gewalt

  • Krieg, Streik oder Naturereignisse

  • unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber

  • natürliche Beschaffenheit des Umzugsgutes

  • Schäden an besonders empfindlichen Gegenständen ohne besondere Vereinbarung


13. Transportversicherung

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, über den Auftragnehmer eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.

Diese Versicherung ist nicht Bestandteil des Standardvertrages und muss ausdrücklich vereinbart werden.

Ohne Abschluss einer Zusatzversicherung gelten ausschließlich die gesetzlichen Haftungsgrenzen gemäß HGB.


14. Schadensanzeige

Äußerlich erkennbare Schäden müssen spätestens bei Ablieferung angezeigt werden.

Nicht erkennbare Schäden müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden.

Später gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden, sofern gesetzlich zulässig.


15. Terminverschiebung und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer folgende Kosten berechnen:

  • bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei

  • 13 bis 7 Tage vor Termin: bis zu 30 % des Auftragswertes

  • weniger als 7 Tage vor Termin: bis zu 60 % des Auftragswertes

Bereits entstandene Kosten sind unabhängig davon zu erstatten.


16. Wartezeiten

Wartezeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. verspätete Schlüsselübergabe, nicht vorbereitete Möbel), können zusätzlich berechnet werden.


17. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber gesondert zur Verfügung gestellt.


18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.


19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.


20. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.