Ihr Partner für
Umzüge & Transporte
in Darmstadt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Black-Wolf Transporte & Umzüge GmbH
Heidelberger Landstraße 246
64297 Darmstadt
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über die Durchführung von Umzügen, Möbeltransporten, Entrümpelungen, Lagerungen sowie weiteren vereinbarten Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
Privatumzüge
Firmen- und Behördenumzüge
nationale und internationale Umzüge
Möbeltransporte
Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
Verpackungsarbeiten
Möbelmontage und Demontage
Bereitstellung von Verpackungsmaterial
Zwischenlagerung von Umzugsgut
weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über ein Onlineformular bestätigt.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
Grundlage des Angebotes sind die Angaben des Auftraggebers zum Umfang des Umzugsgutes.
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dazu zählen insbesondere:
zusätzliche Tragewege
zusätzliche Etagen ohne Aufzug
Wartezeiten
zusätzliche Montagearbeiten
zusätzliche Verpackungsarbeiten
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
vollständige und richtige Angaben über Art und Umfang des Umzugsgutes zu machen
den Zugang zu den Räumlichkeiten sicherzustellen
notwendige Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) rechtzeitig zu beantragen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wird
sicherzustellen, dass alle Gegenstände transportfähig sind
empfindliche Gegenstände gesondert zu kennzeichnen
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unrichtige Angaben entstehen.
Ist für die Durchführung des Umzugs eine Halteverbotszone erforderlich, muss diese rechtzeitig eingerichtet werden.
Sofern der Auftragnehmer mit der Organisation beauftragt wird, erfolgt dies auf Kosten des Auftraggebers.
Entstehen Mehrkosten durch fehlende Parkmöglichkeiten oder längere Tragewege, können diese zusätzlich berechnet werden.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber für das fachgerechte Verpacken des Umzugsgutes verantwortlich.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Gegenständen, die durch unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber entstehen.
Werden Verpackungsleistungen durch den Auftragnehmer übernommen, erfolgt dies gegen gesonderte Vergütung.
Der Auftragnehmer transportiert grundsätzlich keine folgenden Gegenstände, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde:
Bargeld
Schmuck
Edelmetalle
Wertpapiere
Urkunden und Dokumente
Datenträger mit sensiblen Daten
Kunstwerke von hohem Wert
lebende Tiere
Pflanzen mit besonderem Wert
gefährliche Stoffe oder Gefahrgut
Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche Gegenstände selbst zu transportieren oder vorher anzugeben.
Montage- und Demontagearbeiten werden nur durchgeführt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Der Anschluss oder die Trennung von:
Elektrogeräten
Gasgeräten
Wasseranschlüssen
erfolgt nur durch entsprechend qualifiziertes Personal und nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Schäden durch unsachgemäße Vorarbeiten des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
Wird Umzugsgut zwischengelagert, gelten zusätzlich die Regelungen des Lagerrechts.
Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen.
Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Umzugsverträge.
Die Haftung ist grundsätzlich begrenzt auf:
620 € je Kubikmeter Ladevolumen (§451e HGB).
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
höhere Gewalt
Krieg, Streik oder Naturereignisse
unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber
natürliche Beschaffenheit des Umzugsgutes
Schäden an besonders empfindlichen Gegenständen ohne besondere Vereinbarung
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, über den Auftragnehmer eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.
Diese Versicherung ist nicht Bestandteil des Standardvertrages und muss ausdrücklich vereinbart werden.
Ohne Abschluss einer Zusatzversicherung gelten ausschließlich die gesetzlichen Haftungsgrenzen gemäß HGB.
Äußerlich erkennbare Schäden müssen spätestens bei Ablieferung angezeigt werden.
Nicht erkennbare Schäden müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden.
Später gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden, sofern gesetzlich zulässig.
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer folgende Kosten berechnen:
bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
13 bis 7 Tage vor Termin: bis zu 30 % des Auftragswertes
weniger als 7 Tage vor Termin: bis zu 60 % des Auftragswertes
Bereits entstandene Kosten sind unabhängig davon zu erstatten.
Wartezeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. verspätete Schlüsselübergabe, nicht vorbereitete Möbel), können zusätzlich berechnet werden.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber gesondert zur Verfügung gestellt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.